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Bundes-Kampfrichter des TVF

Wenn Du Fragen zu den Wettkampfordnungen der Deutschen-Triathlon-Union hast, dann kannst Du Dich gern an einen unserer (Bundes)-Kampfrichter wenden. Sie werden Deine Fragen so schnell wie möglich beantworten.

Nicole Golze (Kampfrichterin)
Tel.: 03361/693546
E-Mail: Nicole Golze
Björn Golze (Kampfrichter)
Tel.: 03361/693546
E-Mail: Björn Golze
   
Michaela Poguntke (Kampfrichterin)
Tel.: 03362/880919
E-Mail: Michaela Poguntke
Gunter Gruber (Kampfrichter)
Tel.: 03361/305957
E-Mail: Gunter Gruber
   
Lutz Schaepe (Kampfrichter)
Mobil: 0173/1733317
E-Mail: Lutz Schaepe
Nic Rohmann (Kampfrichter)
Mobil: 0173/4821321
E-Mail: Nic Rohmann
   


Kampfrichterwesen im BTB

Grundsätzliches

Der BTB Kampfrichterobmann setzt bei Regionalligawettkämpfen, Landesmeisterschaften und BC-Wettkämpfen lizensierte Kampfrichter ein. Die Anzahl wird mit dem Veranstalter/ Ausrichter abgestimmt.

Für andere genehmigte BTB-Sportveranstaltungen können die Veranstalter/ Ausrichter eigenverantwortlich mit den lizenzierten Kampfrichtern Einsätze vereinbaren, sofern kein BTB Einsatz geplant ist.

 

Bereitstellung von einsatzfähigen lizenzierten Kampfrichtern

Die BTB- Vereine/ Abteilungen haben abhängig von der Anzahl der DTU Startpassinhaber einsatzfähige lizenzierte Kampfrichter zu stellen.

Dabei gilt folgender Schlüssel:

•  Vereine mit 10- 19 Startpassinhaber 1 Kampfrichter

•  Vereine mit 20- 39 Startpassinhaber 2 Kampfrichter

•  Vereine mit 40- 59 Startpassinhaber 3 Kampfrichter

•  Vereine mit 60 und mehr Startpassinhabern 4 Kampfrichter

Vereine/ Abteilungen, die diese Vorgabe nicht erfüllen, haben für jeden fehlenden Kampfrichter eine Ausfallgebühr von 80€ an den BTB zu zahlen. Stichtag für die Anzahl der Startpässe ist der 31.05. des Jahres.

Die Zahlung der Ausfallgebühr ist nach Rechnungsstellung durch den BTB innerhalb eines Monats fällig.

 

Aus- und Weiterbildung

Der BTB bietet über den Kampfrichterobmann jedes Jahr mindestens einen Termin zur Kampfrichteraus- und -weiterbildung in Form einer Präsenzveranstaltung an.

Zusätzlich wird für lizenzierte Kampfrichter, wenn eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, ein Hausregeltraining inklusive Hausregeltest angeboten. Falls diese Regelung in Anspruch genommen wird, muss bei der darauf folgenden Lizenzverlängerung allerdings zwingend die Präsenzveranstaltung besucht werden.

 

Entschädigung der BTB Kampfrichter

4.1 Tagespauschalen und Fahrkostenersatz
Den eingesetzten/ eingeladenen Kampfrichtern steht je Veranstaltungstag nachstehendes Entgelt zu, wobei bei mehrere Wettbewerben die längste Distanz als Bemessungsgrundlage gilt:

•  Sprintdistanz und kürzer 25,00 €

•  Kurzdistanz Triathlon und Duathlon 35,00 €

•  Mitteldistanz Triathlon 50,00 €

•  Langdistanz Triathlon und Duathlon 50,00 €

Finden im Rahmen einer Veranstaltung mehrere Wettbewerbe statt und/ oder kommt es organisationsbedingt zu einer Einsatzdauer von 6 oder mehr Stunden gilt unabhängig von der Distanz die folgende Regelung:

•  Einsatzdauer ab 6 Stunden 50,00 €

•  Einsatzdauer ab 10 Stunden 75,00 €

Außerdem erhalten die Kampfrichter zuzüglich zur Entschädigung die Fahrtkosten gemäß BTB Richtlinie erstattet.

Die Kampfrichter sind ihrerseits verpflichtet, den Veranstaltern/ Ausrichtern ordnungsgemäße Belege, unterteilt nach Entschädigungen und Fahrtkosten auszustellen.

Für die ordnungsgemäße Auszahlung der Kampfrichterentschädigung und der Fahrtkosten an die Kampfrichter auch bei evtl. Wettkampfausfällen ist der Ausrichter am Einsatzort verantwortlich.


4.2 Landesmeisterschaften
Bei Landesmeisterschaften werden die Kosten für die Kampfrichter durch den Verband übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Geschäftsstelle des BTB per Überweisung.

Dabei gilt:
•  Tagespauschalen übernimmt der Verband

•  Fahr- und Unterbringungskosten werden durch den Ausrichter getragen wobei der BTB diese dem Ausrichter in Rechnung stellt. (Abweichende Regelungen z.B. 50/50 sind möglich und werden ggf. gesondert zwischen Veranstalter und Ausrichter schriftlich vereinbart)

4.3 Kampfrichter Startpasskontrolle
Wird bei einem Wettkampf auf Wunsch des Verbandes ein zusätzlicher Kampfrichter für die Startpasskontrolle eingesetzt, so übernimmt der BTB die Tagespauschale und Anreisekosten. In allen weiteren Punkten gilt der Kampfrichter als normales Mitglied des Wettkampfgerichtes.


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