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Beitrags- und Gebührenordnung(gemäß § 5a der Vereinssatzung) 1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus der Satzung ergeben. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Ruhende Mitgliedschaft: Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, einen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft zu stellen. Die Dauer einer ruhenden Mitgliedschaft kann nicht länger als 12 Monate betragen. Ein erneuter Antrag kann erst 12 Monate nach Ablauf der letzten genehmigten ruhenden Mitgliedschaft gestellt werden. Der Antrag auf ruhende Mitgliedschaft kann nur von Mitgliedern gemäß 4. a), b) und c) dieser Ordnung gestellt werden. Der Antragsteller muss vor der 1. Antragstellung mindestens 24 Monate seinen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben. Über den Zeitraum der ruhenden Mitgliedschaft verzichtet das Vereinsmitglied auf sein Wahlrecht, die Ausübung von Vereinsfunktionen, die Erlangung von Vereinswürden, die Benutzung des Vereinseigentums sowie die Vergünstigungen aus Vereinsverträgen (z.B. Schwimmhallen- und Sportplatzbenutzung, kostenloser Start bei TVF-Veranstaltungen). Für den Antragsteller besteht die Pflicht der Entrichtung der aus der Mitgliedschaft im Verein erwachsenen Pflichtabgaben des Vereins an übergeordnete Verbände und Vereine für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft. Werden die Pflichtabgaben nicht erbracht, erlischt die Mitgliedschaft des Antragstellers im Verein. Eine erneute Mitgliedschaft ist nach Antragstellung um Neuaufnahme und Entrichtung der Aufnahmegebühr möglich. Gründe für die Beantragung der ruhenden Mitgliedschaft: Ausbildung, längerer Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit Schüler- oder Studentenaustausch bzw. im Zusammenhang mit der Ausbildung, Ableistung des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes, Berufstätigkeit. 5. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen schriftlich beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. 6. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V. und alle weiteren Pflichtbeiträge enthalten.
8. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelfall festgelegt werden. 9. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. 10. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 31.03. jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Der Vereinsbeitrag ist bringepflichtig. 11. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. März auf das Vereinskonto. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben. Soweit der Verein im Einzelfall höhere Kosten nachweisen kann, können diese auf das säumige Mitglied umgelegt werden. Um Mehrkosten zu vermeiden, bitten wir, an die rechtzeitige Beitragsüberweisung zu denken.
12. Bei Vereinseintritt nach dem 31.03. des Jahres ist der Jahresbeitrag anteilig nach Monaten zu zahlen. Startpassgebühr
Allgemeine Information: Der Startpass der Deutschen Triathlon-Union berechtigt deutschlandweit zur Teilnahme an offiziellen Triathlon- und Duathlonwettkämpfen ohne weitere Kosten für Tageslizenzen. Die Höhe der Startpassgebühr wird durch die Deutsche Triathlon Union (DTU) festgelegt und beträgt derzeit (letzte Änderung zum 01.01.2008):
Die Teilnahme an den Brandenburgischen Landesmeisterschaften bzw. an der Berlin-Brandenburgischen Meisterschaft ist nur mit Startpass möglich. Hier findest Du sämtliche Formulare zur Beantragung eines Startpasses.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und die Startpassgebühr auf das TVF-Konto bei der Sparkasse Oder-Spree zu überweisen oder dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Hier kannst Du das Formular für den Einzug per Lastschriftverfahren ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post an die auf dem Formular genannte Adresse schicken. Kündigung Hier kannst Du das Formular über die Kündigung der Mitgliedschaft / Austritterklärung ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post an die auf dem Formular genannte Adresse schicken. |
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