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Fotoarchiv 1. Quartal

TVF - Athleten bei Kampfrichteraus- und Weiterbildung am 04.03.2006 in Potsdam


Der BTB-Kapfrichter-Obmann, Norbert Hennig, hatte am 04.03.2006 zur diesjährigen Kampfrichteraus- und Weiterbildung nach Potsdam geladen.

Vom TVF waren Olaf Türck und Nic Rohmann vertreten.

Die Teilnehmer wurden über Änderungen der DTU-Wettkampfordnungen informiert, erstmals auch über die Wintertriathlonordnung.

Die abschließende theoretische Prüfung (20 Fragen) verdeutlichte anhand von Fallbeispielen, wie komplex das Aufgabenfeld eines Kampfrichters sein kann.

Aus unserer Sicht gehören zu den wichtigsten Änderungen u.a.: (Kursiv gedruckt)

§ 2 Allgemeine Verhaltensregeln
§ 2.1 Grundsätzliche Bestimmungen
§ 2.1.17 Persönliche Verpflegung darf nur bei Mittel- und Langdistanzwettbewerben und dort ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Veranstalters oder eigenen Betreuern angereicht werden.

§ 2.4 Startrecht
§ 2.4.1 Das Startrecht zu Startpasspflichtigen Wettbewerben (wenn eine der drei Disziplinen im Triathlon 0,75 km Schwimmen - 20 km Rad und 5 km Lauf oderbeim Duathlon 5 km Lauf - 20 km Rad - 5 km Lauf überschritten wird) erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder der Tageslizenz.

§ 4 Schwimmen
§ 4.1.3 Beim Schwimmen darf die von Veranstalter ausgegebene Startnummer (Druckform) nicht getragen werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regel wird die gelbe Karte gezeigt.

§ 5.2 Windschattenfahren
§ 5.2.5 Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein.

§ 8.2 Wertungsrecht
§ 8.2.4 Bei so genannten "Wimpernschlageinläufen" gilt der/diejenige Athletin als Siegerin, dessen Oberkörper als vorderstes Körperteil zuerst die Ziellinie überquert. Elektronische Hilfsmittel zur Ermittlung des Siegers/der Siegerin sind erlaubt.

§ 12.2 Crossveranstaltungen
§ 12.2.1 Veranstaltungen können auch als Crossveranstaltungen ausgeschrieben werden.
§ 12.2.2 Streckenlängen: 1,5 km Schwimmen, 25 - 35 km Radfahren (MTB oder Cross), 9 - 11 km Laufen.
§ 12.2.3 Bei Veranstaltungen mit diesen und gegbenenfalls längeren Strecken entfällt die Startpass- oder Tageslizens.
§ 12.2.4 Das Windschattenfahrverbot bei Crossveranstaltungen ist aufgehoben.
§ 12.2.5 Bei Meisterschaften muss mit einem MTB gefahren werden und die Reifenbreite von mind. 1,5 Zoll ist vorgeschrieben.

Radsportspezifische Helme
nach § 5.5 SpO

Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen, festzustellen durch eine Sichtprüfung, erfüllt :

- keine Beschädigung von Helmaußen- und Helminnenschale

- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens 3 Stellen mit der Schale verbunden und die
mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.

Für Helme mit der Prüfnorm TÜV-GS gilt dies nur, wenn sie ab 1995 hergestellt worden sind. Der Helm muss bei Überprüfung des Rades am Check-in unaufgefordert vorgezeigt werden.

Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen, sofern er / sie das Rad fährt.


Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.

Zugelassene Prüfsiegel

TÜV Rheinland ab 1995

Schweiz

Euro-Norm mit DIN-Nummer

Finnland

Holland

Dänemark

Norwegen

Schweden

Prüfzeichen der SNELL Memorial Foundation, USA

Prüfzeichen der SNELL Memorial Foundation, USA

Prüfzeichen des American National Standards Institut

Frankreich


Die kompletten DTU-Wettkampfordnungen findest Du Hier

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