|
Wer seine Vereinsbeiträge sowie Startpassgebühren nicht bis spätestens zum 31. Oktober des Jahres beim Schatzmeister
eingezahlt bzw. auf das TVF-Konto überwiesen hat, muss damit rechnen, dass der Startpass für das Folgejahr abgemeldet wird.
Die bis dahin entstandenen Kosten, sprich die durch den Verein bereits am Jahresanfang an den Verband (BTB) abgeführten Startpassgebühren, Mitgliedsbeiträge etc., werden per Mahnung von dem Betreffenden eingefordert. Zur Information: Die Höhe der Startpassgebühr wird in der Gebührenordnung des Landesverbandes (BTB) festgelegt. Sollten Vereinsbeiträge ausbleiben und ein Kontakt mit den Betreffenden nicht zustande kommen, sehen wir uns leider veranlasst, die Mitgliedschaft zum Jahresende einseitig zu kündigen. Wir alle wünschen uns dies nicht, müssen aber an die Wirtschaftlichkeit unseres Vereins denken. Fenster schließen |